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Geltendmachung des ungekürzten Ehegattenanteil



Bei Änderung des Beschäftigungsumfanges Gehaltszahlung überprüfen!

Einige unserer Mitglieder haben uns darüber informiert, dass ihnen nach der Änderung ihres Beschäftigungsumfanges der in voller Höhe übergeleitete Verheiratetenanteil (auch Ehegattenanteil genannt) des ehemaligen Ortszuschlag nur noch reduziert entsprechend ihres Beschäftigungsumfanges gezahlt wird. Bezügestellen vertreten hierzu die Auffassung, dass bei einer erstmaligen Arbeitszeitänderung (Erhöhung oder Verringerung) nach dem 31.10.2006 der in das Vergleichsentgelt ungekürzt eingeflossene Betrag des Verheiratetenanteils nunmehr nur noch entsprechend dem Teilzeitumfang des Beschäftigten zu zahlen ist. Dies ist nach Auffassung der GEW unzutreffend.....

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letzte Aktualisierung: 16.02.2009 10:23 Uhr
 
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